Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.03.1981

Rechtsprechung
   BFH, 01.04.1981 - II R 38/79   

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https://dejure.org/1981,270
BFH, 01.04.1981 - II R 38/79 (https://dejure.org/1981,270)
BFH, Entscheidung vom 01.04.1981 - II R 38/79 (https://dejure.org/1981,270)
BFH, Entscheidung vom 01. April 1981 - II R 38/79 (https://dejure.org/1981,270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 151
  • BStBl II 1981, 532
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 06.12.1979 - III 26/76
    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Mit Schriftsatz vom 28. Januar 1976 erhob der Kläger in eigener Person Klage (Az. des Finanzgerichts - FG -: III 26/76), die er mit Schriftsatz vom 26. Februar 1976 selbst begründete.

    Mit der Klageschrift vom 28. Januar 1976, die das finanzgerichtliche Verfahren III 26/76 einleitete, hat der Kläger nur ein Klagebegehren und nicht gemäß § 43 FGO mehrere Klagebegehren zusammen verfolgt.

    b) Unter den gegebenen Umständen war es dem Kläger nach Ablauf der am 30. Januar 1976 endenden Klagefrist nicht mehr im Hinblick auf § 65 FGO möglich, die unter der Steuernummer II ... 25/75 vorgenommene Steuerfestsetzung durch Bezeichnung als Anfechtungsgegenstand zum Gegenstand der Anfechtung im finanzgerichtlichen Verfahren III 26/76 zu machen.

    Für den vorliegenden Fall folgt daraus, daß der Kläger angesichts der präzisen Angabe in der Klageschrift vom 28. Januar 1976 darüber, welcher Steuerbescheid angefochten wird sowie in Anbetracht des Umstandes, daß in der Klageschrift nichts auf die gleichzeitige Anfechtung eines weiteren Verwaltungsaktes hindeutet, keine Möglichkeit hatte, den Steuerfall II ... 25/75 nach Ablauf der Klagefrist zum Anfechtungsgegenstand des finanzgerichtlichen Verfahrens III 26/76 zu machen.

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Dies hat jedoch insoweit eine Grenze, als zwar außer der Erklärung weitere Umstände zu berücksichtigen sein können, die Auslegung aber nicht zu der Annahme eines Erklärungsinhalts führen darf, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen, denn in dieser Hinsicht kommt es auf die Verkörperung des Willens in der prozessualen Erklärung an (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BFHE 89, 92, 95 f., BStBl III 1967, 533 und BFH-Urteil vom 6. Februar 1979 VII R 82/78, BFHE 127, 135, 136, BStBl II 1979, 374), über die nicht hinausgegangen werden darf.
  • BFH, 06.02.1979 - VII R 82/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Streitwert - Unzulässiges Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Dies hat jedoch insoweit eine Grenze, als zwar außer der Erklärung weitere Umstände zu berücksichtigen sein können, die Auslegung aber nicht zu der Annahme eines Erklärungsinhalts führen darf, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen, denn in dieser Hinsicht kommt es auf die Verkörperung des Willens in der prozessualen Erklärung an (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BFHE 89, 92, 95 f., BStBl III 1967, 533 und BFH-Urteil vom 6. Februar 1979 VII R 82/78, BFHE 127, 135, 136, BStBl II 1979, 374), über die nicht hinausgegangen werden darf.
  • BFH, 19.05.1972 - III R 138/68

    Klageänderung - Sachliche Entscheidung - NeuerBescheid - Vorverfahren -

    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Außerdem würden auf diese Weise die für die Klageänderung bestehenden Beschränkungen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. Mai 1972 III R 138/68, BFHE 106, 8, BStBl II 1972, 703) um ihre Bedeutung gebracht.
  • FG Hessen, 24.05.1977 - III 148/76
    Auszug aus BFH, 01.04.1981 - II R 38/79
    Das FG behandelte das Begehren des Klägers als selbständige Klage (Az. des FG: III 148/76) und wies diese als verspätet ab.
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Bis zum Ende der Klagefrist müssen lediglich die Erfordernisse beachtet werden, von denen es abhängt, ob ein Schriftstück sich überhaupt als Klageschrift qualifizieren läßt (BFH-Urteile vom 1. April 1981 II R 38/79, BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532, und vom 12. Mai 1989 III R 132/85, BFHE 157, 296, BStBl II 1989, 846, und BVerwG-Beschluß vom 5. Mai 1982 7 B 201.81, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1982, 827).
  • FG Thüringen, 18.11.1997 - I 326/96

    Anforderungen an die Schätzung von Betriebseinnahmen durch das Finanzamt;

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  • BFH, 20.04.2000 - XI S 10/99

    PKH für noch einzulegende NZB

    Er trägt vor, die Nichtzulassungsbeschwerde habe Aussicht auf Erfolg, da das FG von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 1. April 1981 II R 38/79 (BStBl II 1981, 532) abgewichen sei und Verfahrensfehler gegeben seien.

    b) Das Urteil des FG weicht nicht von der Entscheidung in BStBl II 1981, 532 ab.

    Der Sachverhalt im Streitfall weicht damit wesentlich von dem in BStBl II 1981, 532 entschiedenen Fall ab; dort war bei Klageerhebung gegen den einen Bescheid auch bereits der andere ergangen.

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Rechtsprechung
   BFH, 18.03.1981 - II R 11/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1205
BFH, 18.03.1981 - II R 11/79 (https://dejure.org/1981,1205)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1981 - II R 11/79 (https://dejure.org/1981,1205)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1981 - II R 11/79 (https://dejure.org/1981,1205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Erbschaftsteuer: Berücksichtigung früherer Erwerbe
    Berechnung der Steuer auf den Gesamterwerb
    Negative Erwerbe

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 221
  • BStBl II 1981, 532
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.11.1976 - II R 135/70

    Schenkung - Schenkungsteuer - Entfallen der Steuer - Schenkungsvertrag -

    Auszug aus BFH, 18.03.1981 - II R 11/79
    Folgt einer Schenkung bewertungsrechtlich positiven Wertes (positive Vorschenkung) eine Schenkung bewertungsrechtlich negativen Wertes (negative Nachschenkung) und beruhen beide Schenkungen auf einem einheitlichen Schenkungsvertrag, so sind beide Schenkungen gemäß § 13 ErbStG 1959 zusammenzurechnen (Ergänzung zum Urteil vom 10. November 1976 II R 135/70, BFHE 120, 274).

    Die durch Ausführung der Schenkung eines Teiles des Kommanditanteiles der Mutter entstandene Schenkungsteuer ist dadurch wieder weggefallen, daß zeitlich später die auf dem gleichen Schenkungsversprechen beruhende Grundstücksschenkung mit bewertungsrechtlich negativem Wert ausgeführt wurde (wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1976 II R 135/70, BFHE 120, 274, 276 unter 4, BStBl II 1977, 50).

    Bei diesem Sachverhalt ist das Urteil des Senats in BFHE 120, 274, BStBl II 1977, 50 nicht anwendbar.

  • BFH, 26.02.1975 - II R 173/71

    Grundstückskäufer - Einspruch - Grunderwerbsteuerbescheid - Rückgängigmachung -

    Auszug aus BFH, 18.03.1981 - II R 11/79
    Da die bei Ausführung der Schenkung eines Teiles des Kommanditanteiles entstandene Schenkungsteuer bei Erlaß des angefochtenen Steuerbescheides infolge der Ausführung der Grundstücksschenkung nachträglich wieder weggefallen war, durfte das FA die Steuer auf den Erwerb eines Teiles des Kommanditanteiles nicht mehr festsetzen (vgl. in diesem Zusammenhang das Urteil des Senats vom 26. Februar 1975 II R 173/71, BFHE 116, 50, BStBl II 1975, 675 zur Frage des Wegfalls der entstandenen Grunderwerbsteuer in den Fällen des § 17 des Grunderwerbsteuergesetzes 1940).
  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines

    Das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 18. März 1981 II R 11/79 (BFHE 133, 221, BStBl II 1981, 532), das die Heilungsvorschrift des § 518 Abs. 2 BGB heranzieht, betrifft ausschließlich die Rechtsfrage, ob eine Zusammenrechnung mehrerer auf demselben Schenkungsversprechen beruhender Erwerbe mit teils positiven, teils negativen Steuerwerten zulässig ist, ändert aber nichts daran, dass auch in diesen Fällen nicht das Schenkungsversprechen besteuert wird, sondern erst die Ausführung der einzelnen Zuwendungen die Schenkungsteuer auslöst.
  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Zwar können für Zwecke der Erbschaftsteuer mehrere Schenkungen, die auf einem einheitlichen Vertrag beruhen, zu einer einheitlichen Zuwendung zusammenzurechnen sein (BFH vom 18. März 1981 II R 11/79, BFHE 133, 221, BStBl II 1981, 532); auch kann es geboten sein, das Gesamtentgelt für den Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter nach den Verkehrs- und Teilwerten abweichend vom Willen der Vertragsbeteiligten aufzuteilen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 X B 145/98, BFH/NV 1999, 784; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, zu Abschn. I. 2. a; vom 15. Januar 1985 IX R 81/83, BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252).
  • FG Hamburg, 07.04.2009 - 3 K 218/07

    Finanzgerichtsordnung/Schenkungsteuer/Bewertungsrecht: Zwischenurteil/

    Ausnahmsweise können mehrere Schenkungserwerbe als eine Schenkung bzw. ein Erwerb anzusehen sein, wenn sie auf einem Schenkungsversprechen oder einem anderweit festgestellten einheitlichen Schenkungswillen vor Ausführung der Schenkung beruhen und die Schenkung in einem Zuge vollzogen wird (vgl. BFH vom 18. März 1981 II R 11/79, BFHE 133, 221, BStBl II 1981, 532; Meincke, ErbStG, 14. A., § 14 Rd. 25), sei es zusammengefasst in einem Vertrag (vgl. FG Münster vom 22. Dezember 1970 III 974/69 Erb, EFG 1971, 491), sei es in zwei Verträgen innerhalb eines Notartermins oder am selben Tag (vgl. FG Brandenburg vom 4. April 2001 6 K 1572/00, EFG 2001, 985; FG Münster vom 27. Januar 1972 III 1314/71 Erb, EFG 1972, 190) oder sei es aus technischen Gründen binnen weniger Tage (BFH vom 10. Februar 1982 II R 3/80, BFHE 135, 214, BStBl II 1982, 351 zu 2; vom 10. März 1970, BFHE 99, 133, BStBl II 1970, 562 zu 2 Abs. 2; insbes. Niedersächsisches FG vom 7. November 1978 III 126/77, EFG 1979, 141).
  • FG Nürnberg, 20.09.2007 - IV 277/04

    Steuerpflichtigkeit der Schenkung zukünftiger Geschäftsanteile an eine GmbH;

    Die Schenkung zweier (unabhängiger) Gegenstände in einem notariellen Vertrag kann als einheitliche Schenkung angesehen werden (FG Münster, Urteil vom 22. Dezember 1970 III 974/69 Erb, EFG 1971, 491; BFH-Urteil vom 18. März 1981 II R 11/79, BFHE 133, 221, BStBl. II 1981, 532).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.10.2001 - 4 K 1832/00

    Schenkungssteuerpflicht bei Zuwendungen unter Ehegatten zum Ausgleich von

    Ob bei einem einheitlichen Schenkungsversprechen stets eine einheitliche Zuwendung anzunehmen ist (so BFH-Urteil vom 18. März 1981 II R 11/79, BStBl II 1981, 532) oder ob dies zumindest dann nicht gelten kann, wenn die Zuwendungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgeführt worden sind und sich überdies - wie vorliegend - über einen längeren Zeitraum erstecken, kann der Senat offen lassen.
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 246/02

    Erbschaftsteuer: Negative Vorschenkungen

    Daran ändert sich auch nichts durch die mögliche Ausnahme, dass mehrere Schenkungserwerbe als eine Schenkung bzw. ein Erwerb zu behandeln sind, wenn sie auf einem Schenkungsversprechen oder einem anderweit festgestellten einheitlichen Schenkungswillen beruhen und die Schenkung insgesamt in einem Zuge erfolgt und allenfalls aus technischen Gründen mehrere Verträge abgeschlossen werden (BFH vom 18. März 1981, II R 11/79, BFHE 133, 221 , BStBl II 1981, 532 ; Niedersächsisches FG vom 7. November 1978, III 126/77, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1979, 141; Meincke, ErbStG , 14. A., § 14 Rd. 25 a.E. m.w.N.).
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